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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Online-Auktionshaus muss Auskunft über Kundendaten geben

Im Fall von Markenrechtsverletzungen kann der Betroffene von einem Online-Auktionshaus Auskunft darüber verlangen, wie der Name und die Anschrift des Inhabers des Verkäuferkontos lautet, über welches die Rechtsverletzungen begangen worden sind <link http: www.online-und-recht.de urteile auskunftsanspruch-gegenueber-online-auktionshaus-in-puncto-kundendaten-16-o-417-10-landgericht-berlin-20111006.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 06.10.2011 - Az.: 16 O 417/10).

Die Klägerin verfügte über die Lizenzen an bestimmten eingetragenen Marken. Die Beklagte betrieb ein Online-Auktionshaus, auf dem Dritte Angebote einstellten und dabei Markenrechtsverletzungen begingen. Die Klägerin verlangte nun von der Beklagten Auskunft über die Person der Verkäufer.

Das Gericht gab der Klage nur teilweise stattfand.

In den Fällen, wo die Markenrechtsverletzungen offensichtlich seien, stehe der Klägerin ein Auskunftsanspruch zu.

In den anderen Konstellationen, in denen die Rechtsverstöße nicht derartig eindeutig seien, treffe hingegen das Online-Auktionshaus keine Pflicht zur Namensnennung.

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