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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Online-Bewertungsportal muss Vertragsschluss bzw. Nutzung nachweisen

Ein Online-Portal, auf dem anonyme Bewertungen zu Hotels veröffentlicht werden, muss den Vertragsschluss bzw. den Hotelbesuch nachweisen. Bestreitet das bewertete Unternehmen diesen Umstand, ist das Portal in der Nachweispflicht (BGH, Urt. v. 09.08.2022 - Az.: VI ZR 1244/20).

Der amtliche Leitsatz lautet:

"Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen.

Zu weiteren Darlegun­gen, insbesondere einer näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Gästekontakts, ist der Bewertete gegenüber dem Bewertungsportal grundsätz­lich nicht verpflichtet. Dies gilt nicht nur in dem Fall, dass die Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Anga­ben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Gästekontakt sprechende Anga­ben vorliegen (Klarstellung zu Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 26).

Denn der Bewertete kann diese Angaben regelmäßig nicht überprüfen und damit den behaupteten Gästekontakt nicht sicher feststel­len. Einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Gästekontakts bedarf es nur, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt. Im Übrigen gilt die Grenze des Rechtsmiss­brauchs."

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