Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Online-Impressumspflicht bei Maklern

Ein Makler muss auf seiner Webseite lediglich Angaben zur Aufsichtsbehörde machen. Angegeben werden muss jedoch nicht die Behörde, die die Zulassung nach <link http: www.gesetze-im-internet.de gewo __34c.html _blank external-link-new-window>§ 34 c GewO erteilt hat <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2013 _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, U. v. 08.08.2013 - Az.: 14c O 92/13 U.).

Die Parteien des Rechtsstreits waren beide als Immobilienmakler tätig. Die Beklagte hatte auf ihrer Homepage nicht angegeben, welches Amt ihr die Erlaubnis zur Maklertätigkeit nach <link http: www.gesetze-im-internet.de gewo __34c.html _blank external-link-new-window>§ 34 c GewO erteilt hatte. Die Klägerseite sah hierin einen Verstoß gegen die impressumsrechtlichen Vorschriften des <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __5.html _blank external-link-new-window>§ 5 TMG.

Das LG Düsseldorf verneinte einen Anspruch. <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __5.html _blank external-link-new-window>§ 5 TMG schreibe lediglich vor, dass die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben sei. Nicht erforderlich sei es, dass auch die Einrichtung erwähnt werde, die die Maklererlaubnis ursprünglich erteilt habe.

Beide Behörden könnten voneinander abweichen, wie z.B. im vorliegenden Fall, da die Beklagte umgezogen sei und nun eine neue örtliche Gewerbebehörde die Aufsicht übernommen habe.

Rechts-News durch­suchen

14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
13. August 2026
Nach einer Verschmelzung haftet der Rechtsnachfolger nicht für alte Verstöße des untergegangenen Unternehmens, wenn keine konkrete Wiederholungsgefahr…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen