Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) teilt in einer <link http: www.bvdw.org medien _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung mit, dass er ab sofort mehr Rechtssicherheit für Online-Shops anbietet. Wörtlich:
"Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bietet Rechtssicherheit für Online Shops. Ab sofort sind folgende Standardtexte zur Nutzung für Betreiber von E-Commerce Websites erhältlich: Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzbestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressum, Disclaimer und Verbraucherinformationen."
Bevor der BVDW solche frohen Nachrichten verkündet, wäre es sinnvoll gewesen, vorab einmal den eigenen Online-Shop unter <link http: www.bvdw-shop.org>www.bvdw-shop.org unter die Lupe zu nehmen. So ist das Ganze nämlich nicht mehr als eine traurige Lachnummer:
Dem geschulten Auge des Juristen fällt bereits nach wenigen Sekunden auf, dass die BVDW-Shop-Betreiber sich noch einmal die Preisangabepflichten hinsichtlich der Mehrwertsteuer ein wenig näher hätten anschauen sollten.
In den <link http: www.bvdw-shop.org _blank external-link-new-window>AGB wird locker eine Gerichtsstands-Vereinbarung gegenüber Verbraucher getroffen (§ 9 AGB), obwohl dies nach <link http: www.gesetze-im-internet.de zpo __38.html _blank external-link-new-window>§ 38 Abs.1 ZPO unzulässig ist.
Den krönenden Abschluss bildet dann die Tatsache, dass bei Online-Bestellungen die zum 10.06.2010 außer Kraft getretene und somit <link http: www.bvdw-shop.org _blank external-link-new-window>veraltete fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung nach wie vor verwendet wird.
Vielleicht sollte der BDVW selbst einmal einen tieferen Blick in das eigene Werk wagen? Schaden dürfte es vermutlich nicht...