Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Siegen: Online-Verkauf zulassungspflichtiger Fahrzeugteile ohne Genehmigung ist Wettbewerbsverstoß

Der Online-Verkauf zulassungspflichtiger Fahrzeugteile ohne entsprechende Genehmigung ist wettbewerbswidrig. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer ausdrücklich auf den Umstand ("Im Bereich der StVZO nicht erlaubt!") hinweist (LG Siegen, Urt. v. 01.06.2017 – Az.: 7 O 14/16).

Die Beklagte veräußerte online Fahrzeugteile. Darunter befanden sich auch Produkte, die über keine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr hatten. In den Angeboten wurden darauf auch hingewiesen: "Im Bereich der StVZO nicht erlaubt!"

Dies ließ das LG Siegen nicht ausreichen.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürften grundsätzlich nur solche Produkte angeboten werden, die über eine Zulassung verfügten <link https: www.gesetze-im-internet.de stvzo_2012 __22a.html _blank external-link-new-window>(§ 22a Abs.2 StVZO). Alle andere Ware sei nicht verkehrsfähig und dürfe auch nicht beworben werden.

Der in dem Angebot erteilte Hinweis reiche nicht aus, um eine Wettbewerbsverletzung auszuschließen. Ein Rechtsverstoß liege nach dem Wortlaut bereits dann vor, wenn ein nicht zugelassenes Bauteil angeboten werde. Es komme nicht auf die subjektive Nutzungsabsicht eines vermeintlichen Käufers an, der die Ware möglicherweise außerhalb des Anwendungsbereich der StVZO benutze wolle. Entscheidend sei alleine die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes.

Rechts-News durch­suchen

12. November 2025
Trotz unwirksamen Coaching-Vertrags wegen fehlender FernUSG-Zulassung erhält die Teilnehmerin kein Geld zurück, da sie die Leistung vollständig…
ganzen Text lesen
11. November 2025
Instagram-Storys mit Vorher-Nachher-Bildern zu Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund dürfen nicht zur Werbung genutzt werden.
ganzen Text lesen
06. November 2025
Der BGH hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die sich auf die Konsequenzen beziehen, wenn bei einem Online-Vertrag das…
ganzen Text lesen
05. November 2025
"Likör ohne Ei" darf als vegane Alternative zu Eierlikör beworben werden, solange keine irreführenden Bezeichnungen wie "veganer Eierlikör" verwendet…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen