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Kategorie: Onlinerecht

LG Koblenz: Online-Werbeaussage "100 % Rohkost" irreführend, wenn Produkt zuvor erhitzt wird

Die Online-Werbeaussage "100 % Rohkost"  ist irreführend, wenn das Ausgangsprodukt zuvor erhitzt wird (LG Koblenz, Urt. v. 05.05.2020 - Az.: 2 HK O 61/17).

Die Beklagte bewarb ihre Produkte (u.a. Kokosnussöl) mit den Aussagen

"100 % naturbelassene Rohkostqualität“

und

"100 % Rohkost“

Das Ausgangsprodukt wurde dabei im Rahmen des Herstellungsprozesses vor der Pressung für mehrere Minuten blanchiert bei Temperaturen von über 80° C.

Damit verliere das Kokosfleisch seine Rohkostqualität, sodass die Werbeinhalte objektiv unrichtig seien, so das LG Koblenz in seiner Entscheidung: 

"Damit verliert jedoch das Kokosfleisch seine Rohkostqualität und damit auch das Öl, das aus diesem blanchiertem und getrockneten Kokosnussfleisch gewonnen wird."

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