Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Patentanwaltskosten bei einfachen Markenlöschungsverfahren nicht zu erstatten

Die Kosten für einen Patentanwalt sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung notwendig ist. Dies ist in einfachen Markenlöschungsverfahren wegen Bösgläubigkeit nicht der Fall <link http: www.online-und-recht.de urteile kosten-fuer-patentanwalt-in-einfachem-markenloeschungsverfahren-nicht-erstattungsfaehig-28-w-pat-95-10-bundespatentgericht--20110428.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 28.04.2011 - Az.: 28 W (pat) 95/10).

Die Klägerin erreichte, dass die Marke der Beklagten wegen Bösgläubigkeit beim Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht wurde. Im Rahmen des Kostenbeschluss wollte der Kläger neben den normalen Anwaltskosten auch die Entgelte für den ebenfalls eingeschalteten Patentanwalt erstattet bekommen.

Dieser Ansicht erteilte das BPatG eine Absage.

Die Erstattung der Kosten für eine Doppelvertretung sei grundsätzlich im Markenrecht vorgesehen, so die Richter. Jedoch finde diese Vorschrift nicht ohne weiteres Anwendung, wenn es sich um markenrechtliche Löschungsverfahren handle.

Insofern dem Rechtsstreit daher ein Markenlöschungsverfahren zugrunde liege, müsse die Hinzuziehung des Patentanwalts notwendig gewesen sein.

Vorliegend handle es sich weder um einen Fall von hohem Schwierigkeitsgrad noch um eine besonders umfangreiche Tätigkeit, die bei dem Markenlöschungsverfahren wegen Bösgläubigkeit die Hinzuziehung des Patentanwaltes erfordert hätte.

Rechts-News durch­suchen

05. März 2026
Nach dem Brexit zählen rein britische Markenrechte nicht mehr im EU-Widerspruchsverfahren.
ganzen Text lesen
18. Februar 2026
Die Marke „Be orange!“ muss gelöscht werden, weil sie wegen des prägenden Wortes „orange“ mit älteren Marken verwechselbar ist.
ganzen Text lesen
26. Januar 2026
Die Wortmarke "Die Alleslöser." ist nicht schutzfähig, weil sie nur ein werbliches Versprechen und keinen Unternehmenshinweis enthält.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Deutsche Gerichte sind bei Online-Markenverletzungen zuständig, wenn sich das Angebot klar an deutsche Verbraucher richtet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen