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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Amazon haftet für Wettbewerbsverletzungen durch Marketplace-Verkäufer erst ab Kenntnis

Das Online-Versandunternehmen Amazon haftet für Wettbewerbsverletzungen, die ein Marketplace-Verkäufer begeht, erst ab Kenntnis <link http: www.nvzmv.de de-nw media226256a _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 20.12.2013 - Az.: 6 U 56/13).

Amazon wurde von der Verbraucherzentrale Nordhrein-Westfalen in Anspruch genommen, weil ein Amazon Marketplace-Verkäufer eine Wettbewerbsverletzung begangen hatte. Die Verbraucherschützer waren der Auffassung, das der Online-Riese für diese Rechtsverletzungen mithafte.

Das OLG Köln ist dieser Ansicht nicht gefolgt, sondern hat eine Verantwortlichkeit frühestens ab Kenntnis der Rechtsverletzungen bejaht.

Eine Haftung trete, so die Richter, allenfalls dann ein, wenn Amazon auf klare und eindeutige Verstöße des Händlers hingewiesen werde. Komplizierte rechtliche Beurteilungen müsse das Unternehmen hingegen nicht durchführen.

Sei Amazon informiert, müsse es für die Zukunft Sorge tragen, dass keine derartigen Rechtsverletzungen mehr möglich seien.

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