Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Amazon-Marketplace-Händer haftet für Amazon-Wettbewerbsverstöße

Ein Amazon-Marketplace-Händer haftet für von Amazon begangene Wettbewerbsverstöße <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Beschl. v. 23.09.2014 - Az.: 6 U 115/14).

Bei dem Verkaufsangebot des Marketplace-Händlers auf Amazon wurde ein alter UVP-Preis genannt. Der Beklagte meinte, sie würde dafür nicht haften, da die Angabe von Amazon selbst stammen würde und eingestellt sei.

Das OLG Köln hat hierzu in einem aktuellen Hinweisbeschluss deutlich gemacht, dass es dieser Argumentation nicht folgt, sondern eine eigene Verantwortlichkeit des Händlers sieht. Denn es handle sich - nach außen hin - um ein eigenes Angebot der Beklagten. Die Beklagte könne sich daher auf keine Haftungs-Privilegierung für fremde Inhalte berufen.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen