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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Bloße Internet-Berichterstattung stellt kein Verstoß gegen Äußerungsverbot dar

Berichtet der Schuldner einer Untersagungsverfügung auf seiner Webseite sachlich über das betreffende Gerichtsverfahren, so liegt kein Verstoß gegen das Verbot vor, so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile blosse-wiedergabe-verbotener-aeusserung-ist-erlaubte-berichterstattung-15-w-32-09-oberlandesgericht-koeln-20090619.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.06.2009 - Az.: 15 W 32/09).

In einem vorherigen Rechtstreit wurde dem Schuldner verboten, über den Gläubiger die Äußerungen "Schweinchen" und "Psychopath" zu tätigen. Nach dem gerichtlichen Verbot verbreitete der Schuldner auf seiner Homepage eine Liste mit den Verfahren, die sich gegen ihn als Betreiber der Webseite richteten. Neben anderen Prozessen wurden die folgenden zwei wie folgt aufgeführt:

"Aktenzeichen, Datum, Schweinchen/Anwalt Name…
Aktenzeichen, Datum, Psychopath/ Anwalt Name…"

Der Gläubiger, ein Rechtsanwalt, sah hierin einen Verstoß und beantragte Ordnungsmittel.

Zu Unrecht wie die Richter des OLG Köln nun auch in der Beschwerde-Instanz entschieden.

Eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Verletzten und dem Recht des Schuldners auf freie Meinungsäußerung sei dann nicht vom Unterlassungsgebot erfasst, wenn sich die getätigte Aussage nur als Wiederholung der verbotenen Äußerung darstelle.

Der Schuldner habe im vorliegenden Fall in der Auflistung der gegen ihn laufenden Gerichtsverfahren lediglich sachlich darüber berichtet, dass ihm die Aussagen verboten worden seien. Damit teile er dem User nur wahre Tatsachen mit. Die beanstandete Mitteilung sei eine verkürzte Mitteilung, über deren Ausgang in erlaubter Weise berichtet worden sei.

Siehe hierzu auch die artverwandten Entscheidungen des LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-verstoss-gegen-verbotstenor-bei-nur-dokumentierender-online-berichterstattung-27-o-130-09-landgericht-berlin-20090519.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.05.2009 - Az.: 27 O 130/09) und <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-verstoss-gegen-verbotstenor-bei-nur-dokumentierender-online-berichterstattung-27-o-1207-08-landgericht-berlin-20090519.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.05.2009 - Az.: 27 O 1207/08) und des LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-verstoss-gegen-online-aeusserungsverbot-bei-nur-dokumentierender-berichterstattung-28-o-361-08-landgericht-koeln-20090512.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 12.05.2009 - Az.: 28 O 361/08).

 

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