Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Rostock: Hansano-Werbung mit Stiftung Warentest-Ergebnissen muss sich auf gleiche Produkte beziehen

Die Hansano-Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest ist nur dann zulässig, wenn es sich um Produkte der gleichen Charge handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-hansano-werbung-mit-testergebnissen-mit-verschiedenen-produktionsbedingungen-3-o-221-10-landgericht-rostock-20101112.html _blank external-link-new-window>(LG Rostock, Urt. v. 12.11.2010 - Az.: 3 O 221/10).

Die Klägerin war der Bundesverband Verbraucherzentrale. Das verklagte Unternehmen stellte die bekannten Hansano-Milchprodukte her und warb in diesem Zusammenhang mit den Testergebnissen einer Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2004.

Das Gericht sah hierin eine irreführende Werbung.

Die Verwendung von Testergebnissen sei nur dann zulässig, wenn die aktuell beworbenen Waren unter den gleichen Produktionsbedingungen hergestellt wurden wie die jeweils getesteten.

Im vorliegenden Fall sei eine solche Chargen-Gleichheit jedoch nicht gegeben, so dass der Einsatz des Stiftung Warentests-Ergebnisses irreführend und somit wettbewerbswidrig sei.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen