Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Wuppertal: "Heilpraktiker für Psychotherapie" keine irreführende Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist keine irreführende Berufsbezeichnung, wenn die betreffende Person eine Heilpraktiker-Zulassung hat <link http: www.online-und-recht.de urteile heilpraktiker-fuer-psychotherapie-ist-keine-irrefuehrende-berufsbezeichnung-landgericht-wuppertal-20160331 _blank external-link-new-window>(LG Wuppertal, Urt. v. 31.03.2016 - Az.: 12 O 126/15).

Der Beklagte war Heilpraktiker und warb mit der Aussage, dass er "Heilpraktiker für Psychotherapie" sei.

Die Klägerin sah darin eine irreführende Werbung. Der Verkehr gehe bei dieser Art der Darstellung davon aus, dass der Beklagte neben seiner Heilpraktiker-Erlaubnis über eine Zusatzqualifikation im Bereich der Psychotherapie verfüge, was aber unstreitig nicht der Fall sei.

Das LG Wuppertal hat die Klage abgewiesen.

Die vom Kläger angenomme Verkehrserwartung teilte das Gericht nicht. Es sei nicht ersichtlich, dass der Verbraucher aufgrund der gewählten Bezeichnung davon ausgehe, dass der Beklagte neben seiner Heilpraktiker-Zulassung noch über weitere, besondere Zusatzqualifikation verfüge.

Vielmehr erziele die Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" die gleiche Wirkung wie die unstreitig erlaubte Bezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)". Der Verbraucher werde hier keine Unterschiede machen.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen