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Kategorie: Onlinerecht

AG Köln: Keine Anfechtung wegen als Korrekturbogen aufgemachten Branchenbuch-Eintrag

Ein Vertrag für einen Branchenbuch-Eintrag ist nicht anfechtbar, auch wenn er als Korrekturbogen aufgemacht ist und diesem täuschend ähnlich sieht <link http: www.online-und-recht.de urteile vertrag-ueber-als-korrekturbogen-aufgemachtes-branchenbuch-ist-nicht-anfechtbar-114-c-128-11-amtsgericht-koeln-20110606.html _blank external-link-new-window>(AG Köln, Urt. v. 06.06.2011 - Az.: 114 C 128/11).

Die Klägerin betrieb ein Internetportal, auf dem sie Firmendaten veröffentlichte. Für dieses Online-Branchenbuch verschickte sie u.a. an den Beklagten ein Schreiben, welches folgende Bitte enthielt:

"Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten."

Im Weiteren wurde mitgeteilt, dass monatliche Kosten in Höhe von 39,85 EUR entstehen würden, insgesamt aufgrund der Vertragsdauer mithin 570,- EUR. Der Beklagte trug seine Daten ein und sandte das Schreiben zurück. Als die Klägerin die Begleichung des Betrages forderte, focht der Beklagte den Vertrag an, weil er sich arglistig getäuscht sah. Er war der Ansicht gewesen, es handle sich um ein bloßes Korrekturangebot, welches kostenfrei sei.

Das AG Köln verurteilte den Beklagten zur Zahlung.

Das Schreiben der Klägerin erwecke nicht den Eindruck eines behördlichen Schreibens, so das Gericht. Es weise zwar optisch einige Ähnlichkeiten mit einem offiziellen Korrekturschreiben auf, jedoch werde der Adressat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt getäuscht.

Durch die Wortwahl "Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme…" werde für jeden Leser deutlich, dass es sich seitens der Klägerin um ein Angebot handle, dass der Adressat annehmen könne. Dies unterliege der freien Entscheidung des Adressaten.

Darüber hinaus werde auch deutlich, in einem durch einen farblichen Rahmen abgesetzten Kasten, erklärt, dass monatliche Kosten anfielen. Nach der sorgfältigen Durchsicht des Schreibens bestünden keine Zweifel daran, dass es sich um ein Angebot zu einem Dienstleistungsvertrag handle.

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