Die Einreichung einer finanzgerichtlichen Klage per E-Mail ohne elektronische Signatur ist unwirksam <link http: www.online-und-recht.de urteile einreichung-von-klage-per-e-mail-ohne-elektronische-signatur-unwirksam-vii-r-30-10-bundesfinanzhof--20110726.html _blank external-link-new-window>(BFH, Beschl. v. 26.07.2011 - Az.: VII R 30/10).
Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen einen Bescheide des Finanzamts. Die Klage reichte er per E-Mail ein, ohne eine elektronische Signatur anzufügen.
Das instanzgerichtliche Gericht teilte dem Kläger daraufhin mit, dass die Klage unwirksam erhoben worden sei. Sie entspreche nicht den Formvorschriften, wonach elektronische Dokumente mit einer qualifizierten Signatur einzureichen seien.
Diese Ansicht teilten nun auch die BFH-Richter im Rechtsmittel-Verfahren.
Aus den Vorschriften zur Übermittlung von Dokumenten an die Gerichte ergebe sich zweifelsfrei, dass Klagen nur auf dreierlei Arten eingereicht werden könnten: schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder elektronisch.
Da für letzteres eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig sei, sei die Klage von dem Kläger unwirksam erhoben worden.