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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Kriterien für verbotene Online-Schleichwerbung

Das KG Berlin (Beschl. v. 24.01.2012 - Az.: 5 W 10/12) hat vor kurzem die Kriterien für eine verbotene Online-Schleichwerbung konkretisiert.

Im Zentrum der Webseite befand sich eine Animation und ein interaktives Spiel für Kinder. Horizontal und vertikal wurden Werbebanner eingeblendet.

Die Berliner Richter hielten dies für eine ausreichende Trennung zwischen Werbung und "redaktionellem" Inhalt.

Jeder Internetnutzer - auch im Kindesalter - werde von Anfang der ersten Nutzung an sofort daran gewöhnt, dass es solche Trennungen von "eigentlichen" Inhalten im optischen Zentrum eines Internetauftritts und Bannerwerbung in dessen Randbereichen gebe.

Auch Gemeinsamkeiten zwischen Werbeteil und inhaltlichem Teil sei den wirtschaftlichen Prinzipien von kostenfreien Internetangeboten immanent und gehöre spätestens seit Einführung des Suchmaschinenmarketings zum Alltag.

Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Webseite unerlaubte Schleichwerbung betreibe, sei in erster Linie der optische Gesamteindruck der jeweiligen Internetseite.

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