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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Koblenz: Lidl muss Elektro-Altgeräte auch ohne Neukauf kostenlos zurücknehmen

Lidl muss alte Kleingeräte kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf.

Lidl muss alte kleine Elektrogeräte auch ohne Neukauf kostenlos zurücknehmen, so das OLG Koblenz (Urt. v. 11.02.2025 – Az.: 9 U 1090/24).

Die Deutsche Umwelthilfe verklagte Lidl, weil zwei Filialen alte kleine Elektrogeräte nicht zurückgenommen hatten, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben war. In beiden Fällen wollte ein Testkäufer alte Geräte wie Kopfhörer und Ladegeräte abgeben. Die Annahme wurde aber verweigert, weil kein Neukauf stattfand.

Das OLG Koblenz bejahte einen Wettbewerbsverstoß.

Das Gericht stellte klar, dass Lidl verpflichtet sei, in großen Filialen (> 600 qm) Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos zurückzunehmen, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft werde. 

Diese Regelung diene sowohl dem Umwelt- als auch dem Verbraucherschutz, da sie die Rückgabe erleichtere und damit zur Erreichung der Sammelziele beitrage. 

Die gesetzliche Regelung sei auch unionsrechts- und verfassungskonform. 

Die Angaben des Testkäufers seien glaubhaft, während sich die Gegenzeugin nicht habe erinnern können. Auch ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe sei nicht ersichtlich.

"§ 17 ElektroG dient mithin dazu, dem Verbraucher eine möglichst einfache, ortsnahe und kostenlose Rückgabe der Altgeräte zu ermöglichen. 

Da nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich davon auszugehen sei, dass Verbraucher den Lebensmittelhandel regelmäßig zur Deckung des täglichen Bedarfs aufsuchen, werde den Endnutzern auf diese Weise die Rückgabe von Elektronikaltgeräten weiter erleichtert und damit ein Beitrag zur Steigerung der Sammelmenge geleistet (…).

Über die für den Verbraucher vereinfachte Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten macht sich der Gesetzgeber demgemäß gerade das Verhalten des Verbrauchers, regelmäßig in dem ortsnahen Lebensmitteleinzelhändler einzukaufen, zu Nutze, um diesen bei Gelegenheit des Einkaufs auch ohne großen zusätzlichen (Zeit-)Aufwand zur Rückgabe der Elektroaltgeräte bei dem Einzelhändler zu motivieren und die Altgeräte dadurch der geordneten Verwertung zuzuführen."

 

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