Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Trier: Link zur eigenen Webseite für Impressums-Angabe ausreichend

Ein Link zur eigenen Website reicht als Impressum, wenn die Pflichtangaben dort leicht auffindbar sind.

Ein Link zur eigenen Homepage reicht als Impressums-Angabe aus, wenn das Impressum auf der dortigen Webseite gut und leicht erreichbar ist (LG Trier, Urt. v. 14.02.2025 - Az.: 7 HK O 6/25).

Ein Wirtschaftsverband mahnte eine Rechtsanwältin ab. Diese hatte auf der Webseite “anwalt.de” kein direktes Impressum, sondern lediglich eine Verlinkung zu ihrer eigenen Homepage. Auf dieser gab es ein vollständiges Impressum.

Der Verband sah darin einen Wettbewerbsverstoß und ging gegen die Anwältin vor.

Das LG Trier sah jedoch keinen Verstoß gegen die gesetzliche Impressumspflicht.

Es sei nicht erforderlich, auf “anwalt.de” ein eigenes Impressum vorzuhalten, solange die Pflichtinformationen über eine klar erkennbare Verlinkung zur eigenen Homepage abrufbar sind.

Die Verlinkungen seien blau markiert und mit einem Link-Symbol versehen. Nutzer würden erwarten, die Anbieterkennzeichnung unter der Bezeichnung “Kontakt” oder bei sichtbaren Links zur Homepage zu finden.

Zudem müsse für die Impressumspflicht nur der eigentliche Dienstanbieter, also die Anwältin selbst, die Informationen bereitstellen. Dass auf der verlinkten Seite ein weiterer Berufsträger genannt war, sei unerheblich.

"Ein durchschnittlich informierter Internetnutzer wird durch die blaue Schriftfarbe und das Verlinkungssymbol sofort erkennen, dass der Begriff "Kontakt" nicht verlinkt ist, aber die praktisch direkt unter diesem stehende Homepage. Leicht erkennbar ist insoweit auch, dass dort die relevanten Informationen abrufbar sind. Durch die Gestaltung erhöht sich sogar die Erkennbarkeit, da unter Kontakt auch die Emailadresse der Verfügungsbeklagten hinterlegt ist und ein Nutzer nicht im Unklaren darüber sein kann, ob es sich bei dem Link um ein Kontaktformular oder die maßgeblichen Informationen nach § 5 DDG handelt."

Und weiter:

“Das Erreichen einer Internetseite über zwei Links erfordert regelmäßig - wie hier auch - kein langes Suchen.”

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen