Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Stuttgart: Keine Rechtsmitteleinlegung gegen Strafbefehl mittels E-Mail

Das LG Stuttgart (Beschl. v. 19.06.2008 - Az.: 16 Qs 48/08) hat entschieden, dass ein Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl nichts mittels E-Mail eingelegt werden kann.

Das Gesetz verlange eine hinreichende Sicherheit, wer Einspruch erhoben habe. Daher sei die Schriftform oder zumindest die Einlegung zu Protokoll der Geschäftstelle vorgeschrieben.

Bei E-Mails dagegen, denen normalerweise eine Unterschrift fehle, sei keine solche Überprüfung des Verfassers gewährleistet. Daher äußerten die Stuttgarter Richter grundlegende Bedenken hinsichtlich einer Einlegung per E-Mail.

Rechts-News durch­suchen

24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen
17. Oktober 2025
Ein Vater muss rund 33.000,- EUR In-App-Käufe seines Sohnes zahlen, weil er sein Konto unkontrolliert freigegeben hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen