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Kategorie: Onlinerecht

LG Oldenburg: Online-Gutschein für Zahnarztleistung wettbewerbswidrig

Ein Online-Gutschein für eine Zahnarztleistung (hier: professionelle Zahnreinigung für 69,90 EUR und Zahnbleaching für 250,- EUR) ist wettbewerbswidrig, da hierdurch die gesetzlichen Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen unterschritten wird (LG Oldenburg, Urt. v. 08.01.2014 - Az.: 5 O 1233/13).

Die verklagten Zahnärzte führten eine Werbeaktion durch und versprachen eine professionelle Zahnreinigung für 69,90 EUR und ein Zahnbleaching für 250,- EUR (statt 350,- EUR).

Das LG Oldenburg stufte dies als wettbewerbswidrig ein, denn hierdurch würden die gesetzlichen Gebührenvorschriften umgangen.

Rabatte seien nach der gesetzlichen Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen nicht erlaubt. Die Gesundheit der Bevölkerung und eine verlässliche ärztliche Versorgung seien ein wichtiges Rechtsgut. Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass zahnärztliche Leistungen der Gesundheit dienten.

Der Verbraucher dürfe in diesem Bereich nicht dem üblichen Lockeffekt von Sonderangebot ausgesetzt sein.

Daran ändere auch nichts der Umstand, dass die die Vorgaben der Gebührenordnung im Einzelfall unterschritten werden dürften. Denn im vorliegenden Sachverhalt gehe es nicht um einen solchen Einzelfall, sondern um den Werbeeffekt, der eintrete, wenn mit pauschalierten und rabatiierten Sonderangeboten geworben werde.

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