Die Veröffentlichung privater E-Mails eines Politikers durch einen bekannten Presseverlag verstößt gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen <link http: www.online-und-recht.de urteile politiker-muss-veroeffentlichung-von-privater-e-mail-ueber-uneheliches-kind-nicht-dulden-10-u-149-10-kammergericht-berlin-20110418.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - Az.: 10 U 149/10).
Bei dem Kläger handelte es sich um einen Politiker. Dieser wandte sich gegen die Veröffentlichung privater E-Mails, die er der Mutter seines unehelichen Kindes geschrieben hatte. Inhaltlich ging es in dem Schriftverkehr um seine mögliche Vaterschaft, um Unterhaltsforderungen und um darauf erfolgte Zahlungen.
Veröffentlicht wurden die E-Mails durch den Axel Springer-Verlag.
Zwar bestehe an dem Leben des Politikers, der auch Innenminister war, ein gesteigertes öffentliches Interesse. Im vorliegenden Fall überwiege jedoch das Recht auf Privatheit.
Die E-Mails beträfen die Privat- und Intimsphäre, so dass der Betroffene einen besonderen Anspruch auf Schutz habe.
Die Frage, ob fremde E-Mails ungefragt veröffentlicht werden dürfen, ist im Februar letzten Jahres höchstrichterlich vom BVerfG <link news zitate-aus-e-mails-verletzen-nicht-immer-allgemeines-persoenlichkeitsrecht.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08) entschieden worden: Danach verletzen Zitate aus E-Mails nicht per se das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zitierten, sondern es bedarf vielmehr der Bewertung der konkreten Umstände des Einzelfalls. So kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes die Publikation durchaus gerechtfertigt sein <link http: www.online-und-recht.de urteile veroeffentlichung-von-mail-kann-bei-besonderem-interesse-der-oeffentlichkeit-gerechtfertigt-sein-4-u-96-10-oberlandesgericht-stuttgart-20101110.html _blank external-link-new-window>(OLG Stuttgart, Urt. v. 10.11.2010 - Az.: 4 U 96/10). In zwei älteren Entscheidungen hingegen hat das LG Köln (<link http: www.foren-und-recht.de urteile landgericht-koeln-20080528.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 28.05.2008 - Az.: 28 O 157/08; <link http: webhosting-und-recht.de urteile landgericht-koeln-20060906.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06) eine Rechtsverletzung bejaht.