Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Traustein: Postfach im Impressum einer Webseite nicht ausreichend

Die Angabe eines Postfachs im Impressum einer Webseite genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist somit unzulässig <link http: www.online-und-recht.de urteile impressum-einer-webseite-mit-postfachanschrift-nicht-ausreichend-landgericht-traustein-20160721 _blank external-link-new-window>(LG Traustein, Urt. v. 21.07.2016 - Az.: 1 HK O 168/16).

Die Beklagte gab im Impressum ihres Online-Auftritts lediglich eine Postfach-Adresse an.

Dies sei unzureichend, so das LG Traustein, da es sich hierbei um keine ladungsfähige Adresse handeln würde.

Hierbei handle es sich um einen Wettbewerbsverstoß, der erheblich sei und daher gerichtlich verfolgbar sei.

Die aktuelle Entscheidung entspricht der ganz herrschenden Rechtsprechung, wonach bloße Postfach-Informationen im Impressum eines Internetauftritts nicht genügen, um den Vorschriften des <link https: www.gesetze-im-internet.de tmg __5.html _blank external-link-new-window>§ 5 TMG zu genügen.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen