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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Potsdam: Reklame von Möbelhaus Höffner mit angeblich neutralem Testergebnis wettbewerbswidrig

Die Werbung des bekannten Möbelhauses Höffner mit der Aussage "Bestes Möbelhaus" ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, da die zugrunde liegenden Testkriterien nicht nachvollziehbar sind <link http: www.online-und-recht.de urteile hoeffner-werbung-mit-bestes-moebelhaus-bei-irrefuehrung-der-verbraucher-unzulaessig-51-o-65-10-landgericht-potsdam-20110412.html _blank external-link-new-window>(LG Potsdam, Urt. v. 12.04.2011 - Az.: 51 O 65/10).

Das bekannte Möbelhaus Höffner warb für seine Produkte mit dem Testergebnis "Bestes Möbelhaus". Die Farbgestaltung war in Schwarz-Rot-Gold gehalten und das Ergebnis wurde von einem "deutschen Institut" verliehen. Die Klägerin beanstandete dies als irreführend.

Die Potsdamer Richter teilten diese Einschätzung.

Die Wettbewerbswidrigkeit der Werbung ergebe sich aus zweierlei Gründen:

Erstens: Durch die Farbwahl (Schwarz-Rot-Gold) und die Selekkion des Prüfer-Namens ("deutsches Institut") werde der Eindruck erweckt, die Prüfung sei durch eine neutrale, staatliche Stelle erfolgt. Dies sei aber nicht der Fall. Tester war vielmehr ein rein privates Unternehmen.

Zweitens: Die Kriterien für die durchgeführte Prüfung seien für den Verbraucher nicht ersichtlich. Weder der Ablauf noch die eigentliche Durchführung seien hinreichend transparent dargestellt. Für den Betrachter sei nicht nachvollziehbar, wie hier geprüft worden sei.

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