Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

ArbG Berlin: Videoüberwachung der Mitarbeiter in Berliner Spielbank rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung bei der "Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG" für wirksam gehalten und deshalb einen Antrag der Arbeitgeberin, die Betriebsvereinbarung für unwirksam zu erklären, zurückgewiesen.

Ein Spielbankunternehmer hat nach § 10 a Spielbankengesetz Berlin visuelle Überwachungsmaßnahmen durch laufende videotechnische Aufzeichnungen und Speicherung des Geschehens in den Spielsälen, an den Spieltischen und Spielautomaten, im Kassenbereich und in den Zählräumen durchzuführen; dabei sollen die beteiligten Personen grundsätzlich erkennbar sein. Die Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen unterliegt zudem nach § 87 BetrVG der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet eine betriebliche Einigungsstelle unter Vorsitz eines unabhängigen Vorsitzenden.

Die "Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG" hat sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine Regelung der Einigungsstelle zur Videoüberwachung gewandt und geltend gemacht, die getroffenen Regelungen entsprächen nicht den gesetzlichen Vorgaben; auch habe die Einigungsstelle ihre Regelungskompetenz überschritten. Sie hatte wegen der Auseinandersetzung um die Videoüberwachung das „Klassische Spiel“ (Roulette) vorübergehend nicht betrieben, hat jedoch angekündigt, den Spielbetrieb wieder aufzunehmen.

Das Arbeitsgericht ist der Auffassung der "Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG" nicht gefolgt. Die Einigungsstelle habe ihre Zuständigkeit nicht überschritten. Sie habe mit ihren Regelungen den gesetzlichen Vorgaben des Spielbankengesetzes entsprochen und ihren Regelungsspielraum, bei dem es um die Abwägung der betrieblichen Interessen und der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ging, nicht überschritten.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen werden.

Az.: 60 BV 15369/10

Quelle: Pressemitteilung des ArbG Berlin v. 16.02.2011

Rechts-News durch­suchen

18. September 2026
Der BGH fragt den EuGH, wann eine private Datenverarbeitung unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fällt.
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer Adressdaten zu Marketingzwecken erhebt, darf diese nicht ohne Weiteres für Bonitätsprüfungen verwenden. Ein Scoring ohne Zahlungserfahrungen ist…
ganzen Text lesen
09. September 2026
Wer eine DSGVO-Auskunft über einen internen Aktenvermerk begehrt, hat keinen Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Dokuments, wenn überwiegende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen