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Kategorie: Markenrecht

OLG Frankfurt a.M.: Vorgerichtliche Hinzuziehung des Patentanwalts muss erforderlich gewesen sein

Die Einschaltung eines Patentsanwalts im Rahmen einer außergerichtlichen Abmahnung ist nur dann erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung des Patentanwalts erforderlich war, so das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile patentanwaltskosten-bei-markenrechtlicher-abmahnung-nur-im-ausnahmefall-zu-erstatten-6-u-130-09-oberlandesgericht-frankfurt-20091112.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.11.2009 - Az.: 6 U 130/09).

Inhaltlich ging es um die Frage, ob neben den normalen Rechtsanwaltskosten auch die zusätzlichen Entgelte für einen Patentanwalt im Rahmen einer markenrechtlichen Abmahnung erstattungsfähig sind.

Die Frankfurter Richter lehnten einen Ersatzanspruch ab. Die Hinzuziehung eines Patentanwalts sei nur dann erforderlich, wenn dieser Tätigkeiten übernehme, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwaltes gehörten. So beispielsweise bei Recherchetätigkeiten zum Registerstand oder zur Benutzungslage der Marke.

Sei die Markenrechtsverletzung für den eingeschalteten Rechtsanwalt dagegen ohne besondere Fachkenntnisse erkennbar gewesen und habe sich die Tätigkeit des Patentanwaltes lediglich darauf beschränkt, die markenrechtliche Bewertung zu überprüfen, so sei eine Hinzuziehung nicht erforderlich und die Kosten damit nicht erstattungsfähig. So liege auch hier Fall.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Ansicht der Frankfurter Richter entspricht nicht der herrschenden Rechtsprechung im Markenrecht. Im Gegenteil, in der Praxis werden die zusätzlichen Kosten für einen Patentanwalt idR. problemlos vor Gericht als erstattungsfähig durchgewunken.

Zwar gibt es immer wieder "Ausreißer"-Entscheidungen wie im vorliegenden Fall, so z.B. auch das LG Berlin <link record:tt_news:2865>(Urt. v. 18.09.2007 - Az. 15 O 698/06). 

Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor die meisten Gerichte doppelte Abmahnkosten (= Rechtsanwalt + Patentanwalt) als zulässig ansehen.

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