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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Werbebroschüren ohne Bestellmöglichkeit müssen TextilkennzVO nicht einhalten

Werbebroschüren ohne eine Bestellmöglichkeit müssen die Anforderungen nach der TextilkennzVO nicht einhalten <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2015 - Az.: I-2 U 28/14).

Die Beklagte warb für ihre Textilprodukte mittels Postwurfsendungen, in denen die Waren einzeln vorgestellt wurden. Der Erwerb war nur in den einzelnen Filialien der Beklagten möglich. Andere Bestllmöglichkeiten (z.B. Telefon oder Internet) existierten nicht.

Die Frage war nun, ob die Beklagte die Angaben nach der TextilkennzVO einzuhalten hatte.

Die Düsseldorfer Richter haben diese Frage verneint. Es liege bei reinen Werbebroschüren keine Bereitstellung der Produkte auf dem Markt vor. Da es sich lediglich um reines Informationsmaterial handle und der Leser keine Bestellmöglichkeit erhalte, seien die Regelungen der TextilkennzVO nicht anwendbar.

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