Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Meldorf: Produktwerbung mit Selbstverständlichkeiten auf eBay rechtlich zulässig

Die Angabe "Original-T-Shirt" und "Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt" im Rahmen einer eBay-Auktion ist wettbewerbsrechtlich zulässig, obgleich es sich eigentlich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile zulaessigkeit-von-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten-auf-ebay-84-c-200-10-amtsgericht-meldorf-20100810.html _blank external-link-new-window>(AG Meldorf, Urt. 10.08.2010 - Az.: 84 C 200/10).

Die Parteien veräußerten Textilien über die Online-Plattform eBay. Der Beklagte bewarb seine Produkte dabei mit den Aussagen "Original-T-Shirt" und "Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt".

Die Klägerin sah darin eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Das AG Meldorf folgte dieser Ansicht nicht, sondern hielt die Äußerungen des Beklagten für rechtlich zulässig.

Es gebe einen sachlichen Grund für diese Erklärungen. Denn aufgrund eines vermehrten Aufkommens von gefälschter Kleidung könne der potentielle Käufer nicht ohne weiteres erwarten, tatsächlich Originalware zu erhalten.

Ähnlich entschied das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile online-werbung-mit-echtheitsgarantie-kein-wettbewerbsverstoss-i-4-w-121-10-oberlandesgericht-hamm-20101220.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.12.2010 - Az.: I-4 W 121/10). Auch die Hammer Richter meinten, dass es auf dem Markt des Textilhandels nicht selbstverständlich sei, dass Waren stets echt seien. Denn viele Verkäufer würden Fälschungen und Imitate  anbieten. Insofern sei es legitim herauszustellen, dass es sich bei den angebotenen Waren nicht um Fälschungen handle.  

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen