Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Androhung juristischer Schritte stellt noch keine Abmahnung dar

Die bloße Ankündigung in einem Schreiben, "auch juristische Schritte" zu ergreifen, stellt noch keine Abmahnung dar <link http: www.online-und-recht.de urteile ankuendigung-weiterer-juristischer-schritte-ist-noch-keine-abmahnung-312-o-469-10-landgericht-hamburg-20101116.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 16.11.2010 - Az.: 312 O 469/10).

Die Parteien stritten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, bei dem es um eine Markenverletzung ging, um die angefallenen Kosten. Der Antragsgegner erkannte die einstweilige Verfügung, meinte aber, er sei außergerichtlich nicht ordentlich abgemahnt worden, so dass der Antragsteller die Kosten tragen müsse.

Der Antragsteller hatte den Antragsgegner außergerichtlich angeschrieben und zur Beseitigung der Verletzung aufgefordert. Im Falle der Nichteinhaltung, erklärte er, dass er sich weitere Schritte, "auch juristische", vorbehalte.

Die Richter bejahten die Kostenpflichti des Antragstellers, da außergerichtlich keine ordentliche Abmahnung erfolgt sei.

Aus einer Abmahnung müsse hinreichend deutlich und ausdrücklich hervorgehen, dass notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werde. Nicht ausreichend sei es hingegen, wenn lediglich pauschal und allgemein erklärt werde, sich weitere Schritte, "auch juristische", vorzubehalten.

Eine solche Mitteilung bedeute nicht zwingend, dass der Gerichtsweg beschritten werde. Genauso denkbar sei es, dass zunächst die außergerichtliche Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werde.    

Rechts-News durch­suchen

05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer mit Kundenbewertungen für ein Tierarzneimittel wirbt, haftet als Täter für irreführende Aussagen. Eine Haftung wegen „Sich-zu-eigen-Machens“…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen
03. August 2026
Ist der kommerzielle Zweck eines Influencer-Posts auf den ersten Blick erkennbar, entfällt die Pflicht zur gesonderten Werbekennzeichnung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen