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Kategorie: Onlinerecht

LG Dortmund: Anforderungen beim Online-Verkauf nur an Gewerbetreibende

Das LG Dortmund hat im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung <link http: www.online-und-recht.de urteile voraussetzungen-fuer-online-verkauf-nur-an-gewerbetreibende-landgericht-dortmund-20160223 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.02.2016 - Az.: 25 O 139/15) noch einmal die Anforderungen erläutert, wenn der Online-Shop seine Waren bzw. Dienstleistungen nur an Gewerbetreibende verkaufen will.

Die Beklagte betrieb die Webseite profi-kochrezepte.de. Auf dieser Seite bot sie den kostenpflichtigen Zugang zu ihrer Datenbank von über 20.000 Kochrezepten an. Die erforderliche Anmeldung auf der Homepage führt zu Kosten i.H.v. 19,90 EUR monatlich bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.

Die Kostenpflichtigkeit ergab sich u.a. aus einem Textfeld auf der Startseite mit der Überschrift „Information", in dem es hieß:

"Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine,Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige Freiberufler im Sinne des § 14 BGB zulässig. Durch Drücken des Buttons "jetzt anmelden" entstehen ihnen Kosten von 238,80 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr (zwölf Monate zu je 19,90 EUR) bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren."

Bei gängigen Bildschirmeinstellungen war dieser Hinweis nur nach einem Herunterscrollen zu sehen. Das Textfeld mit dem Hinweis befand sich direkt über einem gelb hinterlegten Feld mit einem Kalorien- und Body Mass Index-Rechner und einem Farbbild einer Gabel, auf der verschiedene Obst und Gemüsestücke aufgetürmt waren.

Auf der Anmeldeseite befanden sich auszufüllende Textfelder für Anrede, Vorname, Nachname, Firma, Straße  und  Hausnummer,  Postleitzahl und Ort, Land und  E-Mail,  wobei  alle Angaben, mit Ausnahme der Angabe einer Firma, Pflichtangaben waren, ohne deren Angabe der Vertragspartner den Anmeldevorgang nicht abschließen konnte.

Auf dieser Unterseite befindet sich am rechten Bildrand ein Textfeld mit der Überschrift „Information" in welchem es heißt:

"Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne des § 14 BGB zulässig. Durch Drücken des Buttons „jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 238,80 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr (zwölf Monate zu je 19,90 EUR) bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren."

Auf derselben Seite befand sich zudem über dem Button „jetzt anmelden" ein Auswahlfeld mit dem Text „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungstatus", beides in gelblicher Schriftfarbe gehalten.

Die Webseite hielt zahlreiche verbraucherschützende Vorschriften nicht ein, weil die Betreiberin der Ansicht war, dass ihr Auftritt sich nur an Unternehmer richte.

Dieser Ansicht folgte das LG Dortmund nicht. Es sei zwar möglich, dass ein Online-Shop nur an Gewerbetreibende verkaufe. In einem solchen Fall träfen den Unternehmern jedoch umfangreiche Hinweis- und Kontrollpflichten.

Die Angebotsseite müsse hinreichend klar und deutlich auf diesen Umstand hinweisen. Zwar enthalte profi-kochrezepte.de an mehreren Stellen entsprechende Texte, jedoch seien diese so platziert, dass der durchschnittliche Verbraucher diese kaum oder gar nicht wahrnehme. Auch die sonstige Ausgestaltung der Webseite erwecke beim User den Eindruck, es handle sich (auch) um ein Angebot für Endkunden.

Insofern richte sich die Webseite an Verbraucher und müsse daher die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

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