Auch bei einer PKW-Werbung mittels YouTube-Video müssen die enstprechenden Pflichten nach der EnVKV eingehalten werden <link http: www.online-und-recht.de urteile verstoss-gegen-pkw-envkv-durch-youtube-video-landgericht-wuppertal-20141031 _blank external-link-new-window>(LG Wuppertal, Urt. v. 31.10.2014 - Az.: 12 O 25/14).
Die Beklagte warb in einem YouTube-Video für ein neues Auto, hielt dabei aber nicht die Vorschriften nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) ein.
Die Richter stuften dies als Wettbewerbsverstoß ein. Auch wenn in der Werbung kein konkreter Preis genannt werde, würde der Sachverhalt durch die PKW-EnVKV erfasst.
Die Vorschriften beträfen nicht nur das Anbieten zum Kauf im Internet, sondern auch das bloße Ausstellen eines Fahrzeugs, so die Richter. Dabei handle es auch um die volle Absicht des Gesetzgebers. Denn die Erfahrung zeige, dass an einer einmal getroffenen Entscheidung vielfach auch dann festgehalten werde, wenn sie sich im Nachhinein als doch nicht so vorteilhaft erweise.
Deshalb seien bereits beim Ausstellen in einem YouTube-Video die entsprechen Informationspflichten (u.a. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emmissionen) einzuhalten.