Das LG Saarbrücken <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.08.2015 - Az:. 10 S 174/14) hatte die Frage zu entscheiden, unter welchen Umständen eine Beschaffenheitsvereinbarung bei einem Online-Verkauf vorliegt.
Der Beklagte veräußerte über ein Online-Portal seinen Gebrauchtwagen. Im Rahmen der Fahrzeugbeschreibung hieß es u.a., dass der Wagen auch eine Standheizung besitze.
Die Parteien telefonierten noch vor Vertragsschluss miteinander. Dabei fragte der Kläger nach der genauen Aussatttung des PKW, u.a. wurde dabei auch die Funktionsfähigkeit der Standheizung erwähnt.
Nach dem Erwerb des Wagens stellte sich heraus, dass die Standheizung defekt war. Als der Verkäufer diesen Schaden nicht übernehmen wollte, erhob der Käufer Klage.
Das LG Saarbrücken gab der Käuferseite Recht. Der Verkäufer habe aufgrund seines Verhaltens eine Beschaffenheitsgarantie für die Einwandfreiheit der Standheizung übernommen.
Ob dies bereits dadurch geschehen sei, dass er diese Ausstattung im Rahmen seiner Online-Beschreibung erwähnt habe, könne dahinstehen. Spätestens durch das darauffolgende Telefonat habe der Beklagte eine Beschaffenheitsvereinbarung für das Funktionieren der Heizung übernommen.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Selbst wenn die Parteien im vorliegenden Fall nicht miteinander telefoniert hätten, spricht vieles dafür, dass das Gericht zum identischen Ergebnis gekommen und eine Beschaffenheitsvereinbarung (dann durch den Beschreibungstext) bejaht hätte.
Denn die Rechtsprechung nimmt bei relativ schnell eine solche Vereinbarung an: So ist ein Haftungsausschluss bei einem "fahrbereiten Auto" im Rahmen eines eBay-Angebots nicht möglich <link http: www.online-und-recht.de urteile als-fahrbereit-verkaufter-gebrauchtwagen-muss-auch-bei-privatkauf-verkehrssicher-sein-28-u-42-09-oberlandesgericht-hamm-20090512 _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 12.05.2009 - Az.: 28 U 42/09). Gleiches gilt für erhebliche Mängel, wenn das Fahrzeug als "scheckheftgepflegt" bezeichnet wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile beschaffenheitsangabe-in-ebay-angebot-nicht-bloss-werbender-hinweis-7-u-179-10-kammergericht-berlin-20110617 _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 17.06.2011 - Az.: 7 U 179/10).