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Kategorie: Onlinerecht

Bundesnetzagentur: Erneute Bussgelder wegen unerlaubten Telefonanrufen

Wie die Bundesnetzagentur (BNA) in einer <link http: www.bundesnetzagentur.de cln_1911 shareddocs pressemitteilungen de _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung meldet, hat sie erneut Bußgelder wegen unerlaubten Telefonanrufen verhängt. Es handelt sich dabei um zwei Fälle, bei denen sich das Bußgeld insgesamt auf 200.000,- EUR addiert.

"In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.

"Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder. Dies zeigen die aktuellen Fälle. Auch in Zukunft werden wir zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten."
(aus der Pressemitteilung der BNA v. 29.07.2010)

Seit dem <link record:tt_news:4125>Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 04.08.2009 handelt es sich um den - soweit ersichtlich - zweiten Vorstoß der BNA gegen Cold Calls. <link record:tt_news:4923>Ende Januar 2010 hatte die Behörde in neun Bußgeldverfahren ca. eine Gesamtsumme von 500.000,- EUR verhängt.

Die meisten dieser Verfahren sind jedoch nicht rechtskräftig geworden, sondern die Anbieter wehren sich vor Gericht. 

Durch das "Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung" sind Cold Calls seit Anfang August 2009 nunmehr auch Ordnungswidrigkeiten, die in jedem Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- EUR belegt werden können. Eine ausführliche Darstellung der wichtigsten Änderungen finden Sie in dem Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.adresshandel-und-recht.de aenderungen-im-direktmarketing-gesetz-zur-bekaempfung-unlauterer-telefonwerbung.html _blank>"Änderungen im Direktmarketing".

Oder hören Sie unseren zweiteiligen Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de aenderungen-im-direktmarketing-das-gesetz-zur-bekaempfung-unerlaubter-telefonwerbung-teil-1 _blank external-link-new-window>"Die rechtlichen Änderungen im Direktmarketing: Teil 1" und <link http: www.law-podcasting.de aenderungen-im-direktmarketing-das-gesetz-zur-bekaempfung-unerlaubter-telefonwerbung--teil-2 _blank external-link-new-window>"Teil 2".


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