Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Thema:Online

LG Frankfurt a.M.: Neben Kündigungsbutton auf Webseite auch noch weitere Kündigungsmöglichkeiten erlaubt

Die Bereitstellung mehrerer Kündigungsoptionen neben dem gesetzlichen Kündigungsbutton ist auf einer Webseite zulässig.

Die Regelung in § 312k Abs.2 BGB verbietet nicht, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf der Webseite auch noch weitere Kündigungsmöglichkeiten anzubieten (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.08.2023 - Az.: 2-06 O 411/22).

Das verklagte Telekommunikations-Unternehmen bot einen Kündigungsbutton auf seiner Webseite zur Beendigung der Dauerschuldverhältnisse an. Zusätzlich bot es auch noch andere Kündigungswege an.

Die stufte die Klägerin als wettbewerbswidrig ein.

Das LG Frankfurt a.M. teilte diese Ansicht nicht und wies die Klage ab:

"Auf den angegriffenen Seiten ist jeweils eine Bestätigungsschaltfläche i.S.d. § 312k Abs. 2 S. 3 Nr. 2 BGB mit der Beschriftung „Jetzt kündigen“ vorhanden. Die Schaltfläche ist gut lesbar und über ihre Betätigung kann ein Verbraucher die Kündigungserklärung abgeben.

Eine Vorgabe, dass die Bestätigungsseite keine anderen, außer den in § 312k Abs. 2 S. 3 BGB geregelten Elementen enthalten darf, ergibt sich weder aus dem Wortlaut, der Gesetzgebungsgeschichte noch aus dem Sinn und Zweck des § 312k Abs. 2 BGB.

Auch wenn nach der Gesetzesbegründung die Angaben, die der Verbraucher zu machen hat, zugleich als Minimalvorgabe und als Maximalvorgabe zu verstehen sind (…), betrifft dieser Aspekt nur die Angaben, die gemacht werden müssen, nicht die konkrete Gestaltung der Bestätigungsseite im Übrigen."

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen