Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Durchgestrichene „Statt“-Preise müssen Angaben verdeutlichen

Wirbt ein Verkäufer mit "Statt"-Preisen muss die Preisgestaltung für den Kunden hinreichend deutlich werden. Ist die Preisgestaltung ohne klaren Hinweis auf die Bezugsgröße nicht hinreichend ersichtlich, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor <link http: www.online-und-recht.de urteile preisgestaltung-bei-statt-preisen-muss-deutlich-sein-38-o-58-09-landgericht-duesseldorf-20110920.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 20.09.2011 - Az.: 38 O 58/09).

Der Beklagte warb für seine Produkte online mit der Aussage:

"Statt 99,95 EUR nur 89,95 EUR"

Das "Statt 99,95 EUR" war zudem durchgestrichen.

Das Düsseldorfer Gericht sah hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung.

Es werde nicht hinreichend deutlich, auf was sich das "Statt 99,95 EUR" bezieht. Es fehlten vielmehr die erforderlichen Bezugsgrößen.

Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass es sich automatisch immer um den Preis handle, den der Verkäufer früher genommen habe. Vielmehr sei ein erklärender Zusatz erforderlich. Da dieser im vorliegenden Fall fehle, sei die Werbung rechtswidrig.

Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-durchgestrichenen-statt-preisen-zulaessig-i-20-u-28-10-oberlandesgericht-duesseldorf-20100626.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.06.2010 - Az.: I-20 U 28/10) teilt diese Ansicht nicht und lehnt einen Rechtsverstoß ab.

 

Rechts-News durch­suchen

17. September 2026
Wer Ergänzungsfutter für Hunde unter Angabe von unbelegten krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt, verstößt gegen das Werbeverbot.
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen