Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Flatrate-Kündigung durch o2/Alice rechtswidrig

Es ist rechtswidrig, wenn bei einem Telekommunikations-Vertrag bestimmte Zusatzleistungen gekündigt werden, der restliche Kontrakt aber aufrecht erhalten wird <link http: www.vzhh.de telekommunikation urteil_lg_hamburg_telefonica_13_03_26.pdf _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 26.03.2013 - Az.: 312 O 170/12).

Die Beklagte bot den o2/Alice-Flatrate-Tarif "talk4free europa & more" als zusätzliche Option bei einem TK-Vertrag an. Einigen Kunden kündigte das Unternehmen dann diese Option, hielt aber den restlichen Vertrag aufrecht. Für die Kündigung des zusätzlichen Tarifs war eine Frist von 4 Wochen vereinbart, während der Hauptvertrag hingegen 24 Monate lief.

Dies stufte das LG Hamburg als rechtswidrig ein.

Es handle sich um eine erhebliche Störung des vertraglichen Gleichgewichts. Der Vertrag sei insgesamt einheitlich zu beurteilen, so dass der zusätzliche Flatrate-Tarif eine wichtige Rolle spiele. Sei es nun möglich, diese Option kurzfristig zu kündigen, während im übrigen der restliche Vertrag noch eine erhebliche Laufzeit habe, benachteilige dies den Verbraucher unangemessen.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen