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Kategorie: Onlinerecht

AG Köpenick: Gesetzliche Vermutung für Verbrauchereigenschaft

Das AG Köpenick <link http: www.online-und-recht.de urteile gesetzliche-vermutung-fuer-verbrauchereigenschaft-des-kaeufers-6-c-369-09-amtsgericht-koepenick-20100825.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.08.2010 - Az.: 6 C 369/09) hat entschieden, dass eine gesetzliche Vermutung besteht, dass der Käufer bei einem Fernabsatzgeschäft ein Verbraucher ist.

Der Kläger erwarb bei dem Beklagten, einem Online-Shop, einen Laptop. Wenig Tage später machte der Kläger von seinem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch und widerrief den Vertrag. Der Beklagte bestritt die Verbrauchereigenschaft des Käufers und meinte, es bestehe kein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

Das AG Köpenick gab dem Kläger Recht.

Es sei unzulässig, wenn der Beklagte pauschal die Verbrauchereigenschaft des Käufers bestreite. Es bestehe zudem eine gesetzliche Vermutung, dass es sich bei dem Käufer eines Fernabsatzgeschäfts um einen Verbraucher handle.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des AG Köpenick steht nicht im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung.

Erst kürzlich hat der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile der-verbraucherbegriff-im-fernabsatzrecht-viii-zr-7-09-bundesgerichtshof--20090930.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.09.2009 - Az.: VIII ZR 7/09) noch einmal klargestellt, dass in solchen Fällen den Käufer die Darlegungs- und Beweislast trifft und nicht den Verkäufer. Es gibt also keine derartige gesetzliche Vermutung. Lediglich dann, wenn der Sachverhalt unklar ist oder Zweifel bestehen, ist von einer Verbrauchereigenschaft auszugehen, so die Karlsruher Robenträger.

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