Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Hinweis auf OS-Schlichtungsplattform muss klickbarer Link sein

Der Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform muss als klickbarer Link ausgestaltet sein, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 22.09.2016 - Az.: 1 HK O 1019/16).

Ab dem 9. Januar 2016 gibt es eine neue Informationspflicht für Online-Händler. Diese trifft eine Hinweis- und Verlinkungspflicht auf eine europäische Schlichtungsplattform. Wir hatten über dieses Thema <link news ab-09012016-neue-informationspflichten-fuer-online-shops.html _blank external-link-new-window>hier und <link news update-ab-09012016-neue-informationspflichten-fuer-online-shops.html _blank external-link-new-window>hier ausführlich berichtet.

Nun vertritt das OLG München - soweit ersichtlich als erstes deutsches Gericht - die Ansicht, dass nicht nur die Angabe der URL notwendig ist, sondern dass der Online-Händler diesen Hinweis als klickbaren Link ausgestalten müsse.

Geschiehe dies nicht, handle es sich um einen Wettbewerbsverstoß,

Das Argument, dass derzeit für Käufer in Deutschland noch gar keine Streitschlichtung möglich sei, ließen die Robenträger nicht gelten. Im Interesse des Verbrauchers müsse der Hinweis bereits jetzt erfolgen, andernfalls würden die gesetzlichen Pflichten unterlaufen.

Rechts-News durch­suchen

10. August 2026
Ein Bewertungsportal darf die Zahl der gelöschten Bewertungen anzeigen, auch wenn diese Angabe leicht ungenau ist.
ganzen Text lesen
06. August 2026
Ein Lohnsteuerhilfeverein hat zu weitreichend geworben und muss seine Werbung in Zukunft klarer gestalten.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer mit Kundenbewertungen für ein Tierarzneimittel wirbt, haftet als Täter für irreführende Aussagen. Eine Haftung wegen „Sich-zu-eigen-Machens“…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen