Die Internetseite einer Gemeinde darf grundsätzlich keine politische Wertung enthalten, sondern muss neutral sein, so das VG Meiningen <link http: www.online-und-recht.de urteile internetseite-einer-gemeinde-darf-keine-politische-wertung-enthalten-2-k-112-09-verwaltungsgericht-meiningen-20090506.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.05.2009 - Az.: 2 K 112/09).
Die verklagte Gemeinde hatte auf ihrer Webseite in Zusammenhang mit anstehenden Wahlen ein Logo der Initiative "Deine Stimme gegen Nazis" veröffentlicht und einen Link gesetzt. Die Online-Texte forderten auf, sich aktiv gegen Rechtsextremismus und gegen Nationalsozialisten einzusetzen.
Der Landesverband der NPD Thüringen sah sich durch die Äußerungen in seinen Rechten verletzt und begehrte die Löschung der Texte und des Logos.
Zu Recht wie die Verwaltungsrichter entschieden.
Eine Gemeinde sei zur politischen Neutralität verpflichtet, um die Chancengleichheit aller politischen Parteien zu gewährleisten.
Das Grundgesetz bestimme, dass der Wähler sich in einem freien, offenen Prozess der Meinungsbildung für die eine oder andere Partei entscheiden könne. Der Staat und seine Organe dürften auf diesen Entscheidungsprozess weder positiv noch negativ Einfluss nehmen.
Die Homepage der Gemeinde sei daher zu ändern.