Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt a.M.: Städtischer Domainname für staatliches Bestattungsinstitut wettbewerbsgemäß

In einer bereits etwas länger zurückliegenden, aber bislang kaum bekannten Entscheidung hat das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 06.12.2007 - Az.: 6 U 37/07) entschieden, dass ein städtischer Domainname für ein staatliches Bestattungsinstitut wettbewerbsgemäß ist.

Eine hessische Gemeinde betrieb ein privates Bestattungsunternehmen und verwendete hierfür die Domain in Form von "[stadtname]-[firmenname].de".

Ein Mitbewerber sah dies als wettbewerbswidrig an, da es sich bei dem Bestattungsinstitut um eine erwerbswirtschaftliche, nicht hoheitliche Einrichtung handle, die nicht den Namen der Stadt verwenden dürfe. Andernfalls entstünden unzulässige Wettbewerbsverzerrungen.

Die Frankfurter Richter teilten diese Ansicht nicht, sondern ließen die Verwendung des Domainnamens in dieser Art und Weise zu.

Zwar könne es sein, dass Personen, die ein Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen müssten, einem kommunalen Unternehmen mehr Vertrauen schenkten als privaten Mitbewerbern. Dieser mögliche Wettbewerbsvorteil sei jedoch zulässig.

Die Grenze werde erst dort überschritten, wo der irreführende Eindruck vermittelt werde, die Firma nehme eine hoheitliche Aufgabe wahr.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen