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Kategorie: Onlinerecht

LG Saarbrücken: Interessen des Beschuldigten überwiegen bei bagatellartigen Urheberrechtsverletzungen

Das LG Saarbrücken <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-akteneinsicht-bei-urheberrechtlichen-bagatellverstoessen-2-qs-33-09-landgericht-saarbruecken-20090826.html _blank external-link-new-window>(Beschl .v. 26.08.2009 - Az.: 2 Qs 33/09) hat entschieden, dass bei urheberrechtlichen Bagatellverstößen kein Anspruch des Geschädigten auf Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten besteht.

Es ging um das Anbieten von Filmen in einer P2P-Tauschbörse. Die betreffende Rechteinhaberin wollte Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten.

Dies lehnten die Richter ab.

Im vorliegenden Fall würden die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten der Akteneinsicht entgegenstehen. Denn das einmalige Anbieten eines Filmes sei als bloßes Bagatelldelikt zu werten. Auch wenn das weltweite Anbieten des Films im Internet eine erhebliche Außenwirkung habe, käme es stets auf die individuelle Verfehlung im konkreten Einzelfall an, so die Juristen.

Im vorliegenden Fall sei diese sehr gering, so dass die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten überwiegen würden und die beantragte Akteneinsicht abzulehnen sei.

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