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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Internet-Bewerbung eigener Homepage mit fremdem Gaslexikon unzulässig

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile online-werbung-von-energiefirma-mit-fremdem-gaslexikon-wettbewerbswidrig-4-u-129-09-oberlandesgericht-hamm-20091208.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.12.2009 - Az.: 4 U 129/09) hat entschieden, dass eine Online-Werbung mit fremden Testergebnissen irreführend und somit wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte, ein Energieversorgungs-Unternehmen, platzierte auf ihrer Webseite ein "Gaslexikon", das für den Surfer zahlreiche Informationen über Strom, Wasser und Gas zum Abruf bereithielt. Die ebenso vorhandenen Testergebnisse stuften die Beklagte aus ökologischer Sicht als besonders effektiv ein.

Die Klägerin, eine Mitbewerberin, sah hierin eine unzulässige Werbung, denn die Testergebnisse bezögen sich nicht auf die Beklagte selbst, sondern auf dritte, fremde Unternehmen.

Die Hammer Richter gaben der Klägerin Recht und verboten die Werbung.

Die Beklagte erwecke den Eindruck, die positiven Tests beträfen sie selbst. Dadurch würden potentielle Kunden eine falsche Bewertung ihren Entscheidungen zugrunde legen. Hierbei handle es sich um eine unerlaubte Irreführung.

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