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Kategorie: Onlinerecht

AG Meldorf: IP-Speicherung über Verbindungsdauer hinaus ist rechtswidrig

Eine über die Verbindungsdauer hinausgehende Speicherung von IP-Adressen ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile dsl-internetanschluss-grundsaetzlich-als-mietvertrag-einzustufen-81-c-1403-10-amtsgericht-meldorf-20110329.html _blank external-link-new-window>(AG Meldorf, Urt. v. 29.03.2011 - Az.: 81 C 1403/10).

Der Kläger hatte einen DSL-Anschluss bei dem Beklagten angemietet. Zwischen den Parteien kam es zum Streit, ob das Vertragsverhältnis weiter Bestand hatte oder nicht.

Als Beweismittel legte das verklagte Unternehmen u.a. IP-Adressen vor, die es auch nach der Ende des Telekommunikations-Vorgang gespeichert behielt.

Das AG Meldorf stufte diese Nachweise als rechtswidrig und somit untauglich ein. Die hier betriebene Speicherung auch über die Verbindungsdauer hinaus verstoße gegen geltendes Recht.

Explizit lehnte das Gericht die Ansicht des BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-voraussetzung-der-speicherungspflicht-dynamischer-ip-adressen-durch-provider-iii-zr-146-10-bundesgerichtshof--20110113.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.01.2011 - Az.: III ZR 146/10) ab, wonach ein Provider die IP-Adressen seiner Kunden für bis zu 7 Tagen speichern darf, wenn dies zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen erforderlich ist. Ein solchen Handeln verletze die Grundrechte des Betroffenen.

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