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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Irreführende Werbung des Legal-Tech-Portals "Geblitzt.de" mit Aussage "Kostenlos Bußgeld los"

Die Werbeaussagen "Kostenlos Bußgeld los" und "Alle entstandenen Kosten werden übernommen" des Legal-Tech-Portals "Geblitzt.de" sind irreführend (LG Hamburg, Urt. v. 10.10.2017 - Az.: 312 O 477/16).

Die Beklagte war die Betreiberin des Online-Portals "Geblitzt.de". Sie bot die kostenlose Prüfung von Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an und vermittelte entsprechende anwaltliche Dienstleistungen.

Sie warb u.a. mit den Aussagen

"Kostenlos Bußgeld los"

"Alle entstandenen Kosten werden übernommen"

"Unsere Serviceleistung ist für Sie absolut kostenlos“.
Kostenlos für Sie bearbeiten unsere Anwälte Ihren Fall vom Einspruch bis zur Verfahrenseinstellung."

und

"Unsere Anwälte setzen die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens durch. Ihr Bußgeldbescheid wird damit unwirksam. Sie zahlen kein Bußgeld. (...) Für Sie bedeutet dies, dass Sie kein Bußgeld zahlen müssen und keine weiteren daraus resultierenden Konsequenzen wie beispielsweise Punkte in Flensburg oder gar Führerscheinabgabe und Fahrverbot einfach hinnehmen müssen!"

Das LG Hamburg stufte diese Erklärungen als irreführend ein und verbot sie.

Die ersten drei Aussagen suggerierten dem Besucher der Webseite, dass die angebotenen Dienstleistungen ausnahmslos kostenlos seien. Insbesondere der Satz "Alle entstandenen Kosten werden übernommen" erwecke beim Betrachter diesen fehlerhaften Eindruck.  

In Wahrheit würden die Kosten aber nur dann getragen, wenn das Portal dem jeweiligen Verfahrensschritt überwiegende Aussicht auf Erfolg beimesse oder ihn für wirtschaftlich sinnvoll halte. Denn in den AGB der Beklagten werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen sei bzw. eine Kostenfreistellung nicht erfolge, wenn die Beklagte die Erfolgsaussichten als negativ beurteilt und weitere Verfahrensschritte ablehne.

Die letzte Werbeaussage 

"Unsere Anwälte setzen die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens durch. Ihr Bußgeldbescheid wird damit unwirksam. Sie zahlen kein Bußgeld. (...) Für Sie bedeutet dies, dass Sie kein Bußgeld zahlen müssen und keine weiteren daraus resultierenden Konsequenzen wie beispielsweise Punkte in Flensburg oder gar Führerscheinabgabe und Fahrverbot einfach hinnehmen müssen!"

begründe beim Leser ebenfalls eine unzutreffende Erwartungshaltung. Denn aufgrund der Wortwahl bestünde die Gefahr, so die Richter, dass der Kunde davon ausgehe, dass er bei Beauftragung in jedem Fall recht bekomme und kein Geldbußgeld und keine Punkte erhalte.

Ein solches Garantieversprechen sei aber eine klare Irreführung, denn nicht jeder erfolgte Bußgeldbescheid sei unberechtigt, sodass ein Vorgehen gegen diese keinen Erfolg haben werde.

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