Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Kein Kartellrechtsverstoß bei Bestimmung eines festen Datums zur Domain-Vergabe

Die Domain-Vergabstelle DENIC verhält sich nicht kartellrechtswidrig, wenn sie in ihren Verteilungsbestimmungen festlegt, dass erst ab einem bestimmten Zeitpunkt ein- und zweistellige Domains vergeben werden <link http: www.online-und-recht.de urteile denic-kann-zeitpunkt-fuer-vergabe-von-ein-und-zweistelligen-domains-festlegen-11-u-36-09-oberlandesgericht-frankfurt-20100518.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 18.05.2010 - Az.: 11 U 36/09).

Der Kläger nahm die DENIC aus Kartellrecht auf Registrierung der Domain "x.de" in Anspruch. Da er Inhaber einer entsprechenden Wortmarke sei, stünde ihm der Name zu. Die DENIC lehnte das Ansinnen ab. Der Kläger hielt dies für kartellrechtswidrig.

Die Frankfurter Juristen stuften die DENIC zwar als Monopolisten ein, jedoch habe sich die Vereinigung rechtmäßig verhalten.

Als Unternehmen dürfe sie selbst entscheiden, welche Vorgehensweise wirtschaftlich am sinnvollsten für sie sei. Sie dürfe daher auch Bedingungen für die Vergaberichtlinien entwerfen, solange sie keine einzelnen Teilnehmer und Kunden bevorzuge und ihr Verhalten damit als willkürlich gewertet werden könne.

Ein solches willkürliches Verhalten sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Mit dem "First come, first serve"-Prinzip habe die DENIC ein sachliches Kriterium herangezogen, das jedermann die Möglichkeit eingeräumt habe, die Domains zu registrieren.

Rechts-News durch­suchen

05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer mit Kundenbewertungen für ein Tierarzneimittel wirbt, haftet als Täter für irreführende Aussagen. Eine Haftung wegen „Sich-zu-eigen-Machens“…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen
03. August 2026
Ist der kommerzielle Zweck eines Influencer-Posts auf den ersten Blick erkennbar, entfällt die Pflicht zur gesonderten Werbekennzeichnung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen