Die Verlängerung einer ursprünglich zeitlich befristeten Rabattaktion führt den Verbraucher nicht in die Irre und ist somit wettbewerbsgemäß <link http: www.online-und-recht.de urteile rabattaktion-eines-reiseveranstalters-darf-verlaengert-werden-i-4-u-52-10-oberlandesgericht-hamm-20100902.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 02.09.2010 - Az.: I-4 52/10).
Ein Reiseveranstalter bot auf seiner Webseite einen zeitlich begrenzten Rabatt an. Nach Ablauf der Aktion verlängerte den Zeitraum. Der Kläger sah darin eine unzulässige Irreführung, da durch die Vorgabe, der Rabatt könne nur begrenzt in Anspruch genommen werden, eine wettbewerbswidrige Täuschung des Verbrauchers erfolge.
Die Hammer Richter stimmten dem nicht zu.
Durch die zeitlich begrenzte Rabattaktion habe sich der verklagte Unternehmer nicht verpflichtet, sich an diese Beschränkungen zu halten. Es sei nicht erkennbar, was an einer Verlängerung einer Rabattaktion rechtswidrig sein solle. Schließlich erhielten die Kunden die Sondervorteile für einen längeren Zeitraum, als sie zunächst dachten.