Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Kein Wettbewerbsverstoß bei Verlängerung einer Preisnachlass-Aktion

Die Verlängerung einer ursprünglich zeitlich befristeten Rabattaktion führt den Verbraucher nicht in die Irre und ist somit wettbewerbsgemäß <link http: www.online-und-recht.de urteile rabattaktion-eines-reiseveranstalters-darf-verlaengert-werden-i-4-u-52-10-oberlandesgericht-hamm-20100902.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 02.09.2010 - Az.: I-4 52/10).

Ein Reiseveranstalter bot auf seiner Webseite einen zeitlich begrenzten Rabatt an. Nach Ablauf der Aktion verlängerte den Zeitraum. Der Kläger sah darin eine unzulässige Irreführung, da durch die Vorgabe, der Rabatt könne nur begrenzt in Anspruch genommen werden, eine wettbewerbswidrige Täuschung des Verbrauchers erfolge.

Die Hammer Richter stimmten dem nicht zu.

Durch die zeitlich begrenzte Rabattaktion habe sich der verklagte Unternehmer nicht verpflichtet, sich an diese Beschränkungen zu halten. Es sei nicht erkennbar, was an einer Verlängerung einer Rabattaktion rechtswidrig sein solle. Schließlich erhielten die Kunden die Sondervorteile für einen längeren Zeitraum, als sie zunächst dachten. 

Rechts-News durch­suchen

23. Januar 2026
Deutsche Gerichte sind bei Online-Markenverletzungen zuständig, wenn sich das Angebot klar an deutsche Verbraucher richtet.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
22. Januar 2026
Ein KI-generierter Google-Text zur Penisverlängerung bleibt zulässig, da er im Kontext nicht irreführend und medizinisch verständlich ist. Es liegt…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen