Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Münster: Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

Wer zu Unrecht wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden ist, ist nicht verpflichtet, den Abmahner über den Irrtum außergerichtlich zu informieren (LG Münster, Urt. v. 26.06.2013 - Az.: 26 O 76/12).

Die Klägerin mahnte den Beklagten ab, weil dieser auf mehreren Internetplattformen dreizehn gebrauchte PKW als Privatperson veräußerte. Die Klägerin war der Meinung, der Beklagte handle hier gewerblich und halte sich nicht an die hierfür geltenden wettbewerbsrechtlichen Regelungen.

Der Beklagte reagierte nicht auf die Abmahnung und auch nicht auf ein wenig später erfolgtes Erinnerungsschreiben. Also ging die Klägerin vor Gericht.

Hier reagierte der Abgemahnte und teilte - zutreffend - mit, dass er seinen KFZ-Handel bereits in der Vergangenheit abgemeldet habe und er tatsächlich nur noch privat handle.

Die Klägerin erklärte daraufhin den Rechtsstreit für erledigt und beantragte, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Denn ihrer Ansicht nach hätte er außergerichtlich auf ihre Schreiben reagieren müssen.

Das LG Münster folgte dieser Ansicht nicht, sondern verurteilte die Klägerin, die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung zu tragen.

Der BGH habe bereits Mitte der 1990er Jahre entschieden, dass den zu Unrecht Abgemahnten keine Aufklärungs- oder Antwortpflicht treffe. Eine derartige Pflicht bestünde nur dann, wenn ein Verstoß vorliege. Dies gelte auch für die Fälle, wo - wie hier - nach außen der Anschein eines wettbewerbswidrigen Handelns bestanden habe.

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen