Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-rabattaktion-auch-bei-kurzer-angebotsdauer-zulaessig-i-zr-75-08-bundesgerichtshof--20100331.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 75/08) hat entschieden, dass auch Rabattaktionen, die lediglich einen Tag laufen, rechtlich zulässig ist, denn es entsteht keine unlautere Anlockwirkung.
Die Beklagte warb mit einer eintägigen Rabattaktion:
"Nur heute, 4. Januar, Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer".
Die BGH-Richter stuften diese Werbung als rechtlich einwandfrei ein.
Trotz der nur sehr kurzen Dauer des Rabatts werde der Verbraucher nicht unzulässig beeinflusst. Denn der Kunde sei durchaus in der Lage rational zu entscheiden und mit der Werbemaßnahme rational umzugehen.
Der BGH entscheidet damit die jahrelange, instanzgerichtlich kontrovers entschiedene Frage von eintägigen Rabattaktionen.