Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam

Die Kündigungsklausel der Online-Dating-Plattform "eDates.de" ist unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv be_beauty_gmbh-lg_muencheni-kuendigung-per-mail.pdf _blank external-link-new-window>(LG München, Urt. v. 30.01.2014 - Az.: 12 O 1857/13).

Die Dating-Plattform "eDates.de" verwendete in ihren AGB nachfolgende Kündgungsklausel:

"Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten."

Der Vertragsabschluss hingegen war elektronisch möglich.

Das LG München sah hierin eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers. Es gebe keinen sachlichen Grund, bei der Kündigung eine andere Form zu wählen als beim Zustandekommen des Vertrages.

Die Beklagte hatte vorgetragen, dass die Schriftform der Kündigung verlangt werde, um jedem Missbrauch vorzubeugen.

Die Robenträger sahen hierin jedoch nur ein Scheinargument. Vielmehr komme es der Beklagten darauf an, die Kündigung zu erschweren. Jeder Nutzer erhalte ein Login und ein Passwort. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Abschluss eines Vertrages unter diesen Bedingungen möglich sein solle, die Beendigung hingegen nicht. 

Auch das zusätzliche Verlangen, weitere Daten wie Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer anzugeben, sei unverhältnismäßig. Der durchschnittliche Verbraucher werte die Klausel so, dass im Falle einer Nichtangabe seine Kündigung bereits aus formalen Gründen unwirksam sei.

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen