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Kategorie: Onlinerecht

LG München: Kündigungsklausel von Online-Plattform eDates.de unwirksam

Die Kündigungsklausel der Online-Dating-Plattform "eDates.de" ist unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 12.05.2016 - Az.: 12 O 18874/15).

Die Beklagte Online-Plattform eDates.de verwendete in ihren AGB nachfolgende Regelung zur Beendigung der Mitgliedschaft:

"Die kostenpflichtige Premiurn-Mitgliedschaft nach § 3.2 kann vom Nutzer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form" z.B. per Email gekündigt werden. Die Kündigung in Textform ist aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Damit die Kündigung des Nutzers zugeordnet werden kann, wird darum gebeten, zur Identifizierung und zum Schutz von Missbrauch, unter Angabe der Kundennummer, des Benutzernamens und der vom Nutzer bei eDates hinterlegten Email Adresse zu kündigen. Bei Weiterführung bzw. Nichtkündigung verlängert sich die kostenpflichtige Mitgliedschaft periodisch um die bei Kauf gewählte Laufzeit (z.B. 9 Monate)."

Das Gericht stufte dies als rechtswidrig ein.

Denn durch die Regelung werde die normale, handschriftliche Kündigung ausgeschlossen und nur eine Beendigung durch eine Erklärung mittels eine elektronisches Signatur zugelassen.

Dadurch würden erheblich höhere Hürden aufgebaut, die in unzulässiger Weise in die Rechte der Kunde eingriffen.

In der Vergangenheit war bereits eine andere, ältere Kündigungsklausel vom OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.10.2014 - Az.: 29 U 857/14) für unwirksam eingestuft worden.

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