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Kategorie: Onlinerecht

LG Potsdam: Mobilfunkanbieter E-Plus darf Vertrag nicht einseitig per SMS ändern

Eine einseitige Vertragsänderung per SMS durch den Mobilfunkanbieter E-Plus ist rechtswidrig und verletzt die Rechte der Kunden, so das LG Potsdam <link http: www.online-und-recht.de urteile einseitige-vertragsaenderung-von-mobilfunkanbieter-e-plus-per-sms-unzulaessig-2-o-328-09-landgericht-potsdam-20100426.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.04.2010 - Az.: 2 O 328/09).

Der Anbieter E-Plus schrieb seinen Prepaid-Kunden per SMS an und wies auf bestimmte Änderungen des bestehenden Vertrages hin:

"Vertragsänderung. E-Plus führt zum 01.09.2009 für Prepaid-Karten, die mindestens zwei Monate nicht aktiv genutzt wurden, einen Mindestumsatz in Höhe von 1 Euro pro Monat ein. Sobald Sie diese Karte wieder aktiv nutzen - das heißt telefonieren oder SMS versenden -, entfällt der Mindestumsatz im nächsten Monat. Sie haben die Möglichkeit von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Richten Sie dieses Anliegen bitte schriftlich an… Andernfalls gilt die Vertragsänderung als angenommen."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt dies für wettbewerbswidrig und klagte.

Die Potsdamer Richter gaben den Verbraucherschützern Recht.

Da E-Plus keine Vertragsanpassungsklausel in ihren AGB habe, sei das TK-Unternehmen ohne Zustimmung des Kunden grundsätzlich nicht berechtigt, Details im laufenden Vertragsverhältnis zu ändern.

Der Wortlaut der SMS erwecke jedoch fälschlicherweise den Eindruck, dass E-Plus auch ohne Zustimmung zur Änderung berechtigt sei. Darüber hinaus sei das Handeln auch deswegen rechtswidrig, weil gar nicht auf die Möglichkeit hingewiesen werde, dass der Kunde den Änderungen widersprechen könne.

Der Verbraucher werde hier vollkommen überrumpelt.

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