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LG Bielefeld: Anscheins- und Duldungsvollmacht bei Mehrwertdiensten

In einer etwas älteren Entscheidung hatte das LG Bielefeld (Urt. v. 15.09.2004 - Az: 22 S 162/04) über die Anscheins- und Duldungsvollmacht bei Mehrwertdiensten zu entscheiden.

Die Vorinstanz, das AG Gütersloh (Urt. v. 23.04.2004 - Az: 10 C 906/03), hatte die Haftung des verklagten Anschluss-Inhabers, der für Mehrwertdienste-Telefonate von Familienangehörigen einstehen sollte, verneint:

"Das besondere Problem der Mehrwertdienste besteht darin, daß bei Ihrer Inanspruchnahme nicht nur die eigentlichen Verbindungsentgelte, sondern daneben weitere Vergütungen des Mehrwertanbieters anfallen.

Wollte man den Anschlußinhaber generell auch für derartige, weder selbst in Anspruch genommene, noch bewußt geduldete oder auch nur gewünschte Entgelte haften lassen, so verlöre das Telefon damit seinen originären Charakter als Kommunikationsmittel und würde quasi zu einer "Vertragsmaschine", die den Anschlußinhaber in die vertragliche Haftung drängt und allein deshalb mit horrenden Kosten belastet, weil er die - unterdessen außerordentlich zahlreichen - Nummerngassen der Mehrwertdienste nicht hat sperren lassen."


Etwas anderes könne nur dort gelten, wo eine solche Duldungsvollmacht ausdrücklich vertraglich wirksam vereinbart worden sei.

In der Berufungsinstanz hat das LG Bielefeld (Urt. v. 15.09.2004 - Az: 22 S 162/04) diese Rechtsansicht bestätigt und die Berufung des Netz-Betreibers verworfen.

Ein Teil der Ausführungen sind durch das jüngste Grundlagen-Urteil des BGH (Urt. v. 28.07.2005 - Az: III ZR 3/2005) z.T. zeitlich überholt, vgl. dazu die Kanzlei-Infos v. 19.08.2005.

Die Frage der Anscheins- und Duldungsvollmacht bei Mehrwertdiensten ist bislang höchstrichterlich nicht abschließend geklärt und wird auf instanzgerichtlicher Ebene unterschiedlich beurteilt. Ein Blick auf die identische Problematik bei R-Gesprächen und die dazu ergangen Urteile zeigen das anschaulich.

Zum Bereich der Mehrwertdienste vgl. unser Info-Portal "Mehrwertdienste & Rechte", zum Bereich der R-Gespräche unser Info-Portal "R-Gespräche & Rechte".

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